Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
R&S; Schuldnerhilfe Deutschland – Privatkunden
01. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
R&S Capital-Consulting UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter „R&S Schuldnerhilfe
Deutschland“, AlteDorfstraße 1a,63584Gründau (im Folgenden „Dienstleister“) und
Unternehmern im Sinne von §14BGB (im Folgenden „Kunde“). Unternehmer ist eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit handelt. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister hat ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
02. Vertragsgegenstand
Der Dienstleister bietet dem Kunden verschiedene Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur
außergerichtlichen Schuldenbereinigung, Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern, optional zur
Bereinigung von SCHUFA-Einträgen sowie zur Begleitung von Verbraucherinsolvenzverfahren an. Der
Dienstleister schuldet keinen bestimmten Erfolg. Die Tätigkeit besteht darin, nach bestem Wissen und
Gewissen auf eine Einigung mit den Gläubigern hinzuwirken und den Kunden durch die einzelnen Schritte
zu begleiten.
03. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Beauftragung schriftlich oder elektronisch bestätigt.
Der Dienstleister behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn die Voraussetzungen für eine
erfolgversprechende Bearbeitung nicht gegeben sind.
04. Vergütung, Leistungsinhalte & Phasen
Paket 1 – Vergleich / Schuldenbereinigung
Gesamtentgelt: 3.000 €
Anzahlung: 1.500 € bei Vertragsabschluss (deckt Phase 1 und 2)
Restbetrag: 250 € monatlich bis Gesamtbetrag erreicht ist.
Anzahlung: 1.500 € bei Vertragsabschluss (deckt Phase 1 und 2)
Restbetrag: 250 € monatlich bis Gesamtbetrag erreicht ist.
Phasen:
Phase 1 – Mandantenanlage & Analyse
Phase 2 – Erstanschreiben an Gläubiger
Phase 3 – Verhandlungsphase & Abschluss
Phase 2 – Erstanschreiben an Gläubiger
Phase 3 – Verhandlungsphase & Abschluss
Upgrade-Möglichkeit: Bei Scheitern der außergerichtlichen Einigung kann der Kunde freiwillig in das
Paket 2 wechseln. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig angerechnet
Widerrufsrecht: Erlischt nach vollständiger Erbringung der Phasen 1 und 2 bei vorzeitigem
Leistungsbeginn mit Zustimmung des Kunden.
Paket 2 – Insolvenzberatung & Begleitung
Gesamtentgelt: 3.990 € (bei Direktbuchung reduziert auf 2.990 €). Zahlungsweise: Einmalzahlung
Phasen:
Phase 1 – Analyse & Vorbereitung
Phase 2 – Außergerichtlicher Einigungsversuch (endet mit Versand der ersten Schreiben)
Phase 3 – Antragseinreichung & Verfahrenseröffnung
Phase 4 – Begleitung während des Verfahrens
Phase 5 – Abschluss & Restschuldbefreiung
Phase 2 – Außergerichtlicher Einigungsversuch (endet mit Versand der ersten Schreiben)
Phase 3 – Antragseinreichung & Verfahrenseröffnung
Phase 4 – Begleitung während des Verfahrens
Phase 5 – Abschluss & Restschuldbefreiung
Widerrufsrecht: Die Phasen 1 und 2 gelten als vorzeitiger Leistungsbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB). Mit
vollständiger Erbringung dieser Phasen erlischt das Widerrufsrecht. Bei Widerruf nach Beginn, aber vor
Abschluss von Phase 2, ist eine Entschädigung von 1 500 € zu zahlen.
Paket 3 – Bonitäts-Upgrade
Gesamtentgelt: ab 750 € (abhängig vom Umfang).
Phasen:
Phase 1 – Bonitätsanalyse
Phase 2 – Bereinigung & Optimierung
Phase 3 – Kontrolle & Dokumentation
Phase 4 – Nachhaltige Bonitätsberatung (optional)
Phase 2 – Bereinigung & Optimierung
Phase 3 – Kontrolle & Dokumentation
Phase 4 – Nachhaltige Bonitätsberatung (optional)
Widerrufsrecht: Erlischt nach Abschluss der Phase 1 bei vorzeitigem Leistungsbeginn mit Zustimmung
des Kunden.
05. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß
bereitzustellen, Änderungen seiner finanziellen Situation mitzuteilen und an den Vergleichs- und
Beratungsprozessen aktiv mitzuwirken.
06. Erfolgsprämie
Bei erfolgreichem Schuldenerlass zahlt der Kunde zusätzlich zum Grundhonorar eine Erfolgsprämie.
Maßgeblich ist die Differenz zwischen der ursprünglichen Gesamtschuld und der durch Vergleich
erreichten Restschuld.
Die Erfolgsprämie beträgt:
- 1.1. 5 % der Ersparnis bei mindestens 50% Schuldenerlass
- 1.2. 10 % der Ersparnis bei mindestens 60% Schuldenerlass
- 1.3. 15 % der Ersparnis bei mindestens 70% Schuldenerlass
- 1.4. 20 % der Ersparnis bei mindestens 80% Schuldenerlass
07. Haftung
Die Haftung des Dienstleisters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur
Höhe des typischen vorhersehbaren Schadens.
08. Vertragsdauer & Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten
Leistungen. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei vorzeitiger Beendigung wird der bis dahin entstandene Aufwand
abgerechnet.
09. Datenschutz & Vertraulichk
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Daten werden vertraulich behandelt. Die Verarbeitung
personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Details enthält die Datenschutzerklärung auf der
Website.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam
sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist
Hanau.
11. Widerrufsrecht (Allgemein)
Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben,
muss der Kunde den Dienstleister mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss informieren.
Wurde ausdrücklich verlangt, dass der Dienstleister vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der
Leistungserbringung beginnt, und wurde der Kunde über den Verlust seines Widerrufsrechts bei
vollständiger Leistung informiert, erlischt das Widerrufsrecht mit Abschluss der betreffenden Phasen.